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Jetzt Tippgeber werden! Profitieren Sie mit von unserem Erfolg!

Ihre Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Arbeitskollegen haben Ihnen von einem Immobilienverkauf oder Verkaufsüberlegungen erzählt?

Geben Sie diese Informationen an uns weiter!

Sollten wir durch Ihre Empfehlung einen Maklerauftrag für das Objekt bekommen und dieses erfolgreich vermarkten, zahlen wir Ihnen eine Tippgeber-Provision in Höhe von 1000 € aus! *

Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular.

Ich freue mich auf Ihren Tipp!

Zum Kontaktformular

Und so geht's

1

Sie stellen zwischen dem Eigentümer und uns Kontakt her

Sie melden sich als Tippgeber per Telefon, WhatsApp oder E-Mail und benennen den Eigentümer und das Objekt, welches verkauft werden soll.

Die unterstehenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

2

Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung

Wenn die unterstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung setzen.

Liegt der Wert des Objektes über 250.000 €, werden wir Ihre Tippgeberprovision nach oben anpassen.
Sprechen Sie uns an.

3

Sie bekommen eine Rückmeldung

Bei Abschluss eines Maklervertrages zwischen dem Eigentümer und uns erhalten Sie eine Rückmeldung.

4

Nach einem erfolgreichen Verkaufsabschluss erhalten Sie von uns Ihre Tippgeberprovision!*

*Alle Tippgeberprovisionen werden innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungsprovision ausbezahlt. Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung unserer Provision kann auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber eine Vergütung.

Voraussetzungen

  • Sie sind 18 Jahre alt
  • Sie haben sich die Erlaubnis, die Daten des Eigentümers und der Immobilie weiterzugeben
  • Die Immobilie wurde bisher noch nicht öffentlich angeboten oder vermittelt
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag für das Objekt vor
  • Die Immobilie ist uns nicht bekannt oder wurde uns noch nicht von anderer Stelle angeboten
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige 
    Kaltakquise) zurückzuführen
  • Der Eigentümer darf gerne ein Verwandter von Ihnen sein

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